Hausordnung der Neuen Nikolaischule
Um an unserer Schule erfolgreich lernen und lehren zu können, sind gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit, Verständnis füreinander und Pünktlichkeit entscheidende Voraussetzungen. Toleranz und Gewaltfreiheit sind Prinzipien des Zusammenlebens an unserer Schule.
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1. Unterricht
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1.1 Unterrichtszeiten
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Der Unterricht findet in 90-Minuten-Blöcken statt, der Stundenplan gliedert sich in A- und B- Woche. Die Schüler erscheinen spätestens zehn Minuten (Kurzplan fünf Minuten) vor Unterrichtsbeginn (Vorklingeln) im Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Normalplan | Kurzplan | |
1.Block | 08:00-09:30 Uhr | 08:00-09:10 Uhr |
Pause | 30 min | 15 min |
2.Block | 10:00-11:30 Uhr | 09:25-10:35 Uhr |
1. Hofpause (Essen 5./6.Kl.) | 30 min | 15 min |
3.Block | 12:00-13:30 Uhr | 10:50-12:00 Uhr |
2. Hofpause (Essen 7.-12.Kl.) | 30 min | 40 min (Essen) |
4. Block | 14:00-15:30 Uhr | 12:40-13:50 Uhr |
Pause | 10 min |
10 min |
5.Block | 15.40-17.10 Uhr | 14:00-15:10 Uhr |
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1.2 Schulweg
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Kommen Schüler mit dem Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug zur Schule, muss die schriftliche Bestätigung der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Kraftfahrzeuge sind außerhalb des Schulgeländes abzustellen, Fahrräder in den Fahrradständern auf dem Schulhof zu sichern. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Eine Haftung durch den Schulträger wird auch für die gesicherten Fahrräder und Kraftfahrzeuge nicht übernommen.
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1.3 Unterrichtsverzögerung
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Ist eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer, meldet der Klassen- bzw. Kurssprecher dies im Sekretariat und erhält dort entsprechende Informationen oder Anweisungen
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1.4 Unterrichtsschluss
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Der Schülerordnungsdienst sorgt dafür, dass der Klassenraum nach jedem Block sauber und ordentlich verlassen wird. Die Tafel ist abzuwischen.
Nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages werden alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Räume gekehrt.
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1.5 Unterrichtsversäumnisse
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Eltern und volljährige Schüler informieren das Schulsekretariat am Erkrankungstag telefonisch ab 7.00 Uhr und bis spätestens 8.00 Uhr. Sollten Schüler unentschuldigt fehlen, müssen die Erziehungsberechtigten bis 9.00 Uhr durch das Sekretariat in Kenntnis gesetzt werden.
Die schriftliche Entschuldigung ist innerhalb dreier Unterrichtstage nachzureichen. Schüler der Sekundarstufe II erbringen bei Klausuren im Krankheitsfall eine ärztliche Bescheinigung.
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1.6 Befreiung vom Unterricht
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Unterrichtsbefreiungen sind in der Schulbesuchsordnung geregelt und rechtzeitig vorher beim Klassenleiter oder Tutor zu beantragen.
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1.7 Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
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Die Unterrichtszeiten sind durch den Stundenplan und den täglichen Vertretungsplan geregelt. Ergeben sich tagesaktuelle Veränderungen, bedürfen Schüler der Klassen 5 und 6 der (pro Schuljahr einmaligen) schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern zum vorzeitigen Verlassen der Schule, anderenfalls ist deren Betreuung zu sichern.
Können Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen, sind sie verpflichtet, sich im Sekretariat zu melden. Das Sekretariat informiert die Erziehungsberechtigten und veranlasst gegebenenfalls die medizinische Erstversorgung.
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2. Pausengestaltung
Alle Personen bewegen sich ruhig im Schulhaus.
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2.1 Klassenräume/Zimmerwechsel
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Der Zimmerwechsel erfolgt zum Ende der Pause. Die Schultaschen verbleiben im letzten Unterrichtsraum, der Fachlehrer verschließt diesen. Die Schüler sichern ihre Wertgegenstände eigenverantwortlich, da für diese kein Ersatz geleistet werden kann. Das Betreten der Fachkabinette und Sportstätten erfolgt erst nach Aufforderung durch den Fachlehrer. Schüler der Klassen 5 und 6 werden vom Sportlehrer zu externen Sportstätten begleitet.
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2.2 Aufenthalt
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Die Pause nach Block I verbringen die Schüler der Klassenstufen 5 bis 8 auf dem Schulhof. Für die Fachkabinette gelten besondere Sicherheits- und Hygienevorschriften, über die die Schüler zu Beginn jedes Schulhalbjahres durch die Fachlehrer aktenkundig belehrt werden.
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2.3 Große Pause (Hofpause)
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Schüler der Klassen 5-8 verbringen die Pause nach BlockII auf dem Schulhof, sofern sie nicht an der Essenversorgung teilnehmen.
Schüler der Klassen 9 bis 12 können während der Pausen ihren Aufenthalt im Schulhaus oder auf dem Hof wählen. Fußballspielen ist auf dem Schulhof nicht gestattet.
Nur Schülern der Klassenstufe 10 und der Sekundarstufe II ist es gestattet, während der Pausen und in Freistunden das Schulgelände zu verlassen.
Bei ungünstigen Wetterverhältnissen halten sich alle Schüler im Schulhaus oder in den Unterrichtsräumen auf. Die Entscheidung über Hof- oder Hauspause (Abklingeln) wird von der Schulleitung getroffen.
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2.4 Essen und Trinken
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Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet. Trinken bleibt in der Regel auf die Pausen beschränkt. Schulspeisungsteilnehmer nehmen ihr Mittagessen nach Zeitplan im Speiseraum ein. Die Essenteilnehmer bringen ihr Geschirr selbstständig weg und wischen nach dem Essen die Tische ab.
3. Allgemeines
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3.1 Gäste
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Gäste der Schule melden sich im Sekretariat an.
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3.2 Erhaltung und Gestaltung unseres Gymnasiums
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Alle am Schulleben Beteiligten sind für die Erhaltung und Ausgestaltung unseres Schulhauses und Schulgeländes mitverantwortlich. Vorsätzliche oder mutwillige Verschmutzung, Beschädigung bzw. Zerstörung von Schuleigentum oder des Eigentums Anderer zieht die Haftung durch die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern deren Eigenhaftung nach sich.
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3.3 Sauberkeit, Sicherheit und Gesundheit
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Sämtliche schulische Einrichtungen sind sauber zu halten. Im Schulhaus und im Schulgelände besteht Rauchverbot. Das Mitführen und Konsumieren von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet. Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in und in Sichtweite der Schule sowie bei Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht für alle Personen ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen bzw. zu konsumieren. Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strengstens untersagt. Im Katastrophenfall gelten die Regelungen der Alarmordnung.
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3.4 Fundsachen
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Fundgegenstände sind dem Schulhausmeister zu übergeben bzw. bei dessen Abwesenheit im Sekretariat zu hinterlegen.
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3.5 Nutzung mobiler Endgeräte
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Die Nutzung mobiler Endgeräte ist auf dem Schulgelände grundlegend gestattet. Während des Unterrichts ist das Gerät ausgeschaltet in der Tasche zu verstauen und darf nur nach Erlaubnis durch den Lehrer benutzt werden. Verstöße gegen diese Festlegung rechtfertigen die zeitweilige Inbesitznahme dieser Geräte durch den Lehrer.
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4. Geltungsbereich/Organisatorisches
Die Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände. Auch Gäste der Schule sind zu ihrer Einhaltung verpflichtet.
Unser Schulklub „Der Club“ ist Bestandteil der Schule und unterliegt der Hausordnung. Darüber Hinausgehendes ist in der Klubordnung geregelt.
Die Hausordnung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Robert Eichhorn | Rebecca Theer | Michael Gehrhardt | Olaf Scheffler |
Schulleiter | Schülerrat | Elternrat | Lehrerrat |